HobbybrauerInnen…Nicht vergessen – Zoll informieren
Bis zu 200 Liter pro Jahr steuerfrei*
*Zollanmeldung*
Auch wenn für Haus- und Hobbybrauer in Deutschland bei den ersten 200 Litern Bier keine Steuer zu entrichten ist, ist die Herstellung von Bier grundsätzlich meldepflichtig. Soll heissen, dass man sich bei seinem zuständigen Hauptzollamt anmelden muss. Diese Zollanmeldung ist mittlerweile nur noch einmal pro Jahr nötig (nicht mehr wie früher, wo man die Tätigkeit als solche, sowie jeden einzelnen Sud anmelden musste!) und hat folgende Angaben zu beinhalten:
*Herstellungsort*
voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr erzeugt werden soll
Die Meldung kann mittlerweile meistens per Email erfolgen. Um also seine 200 Ltr. Bier/Jahr steuerfrei brauen zu können reicht eine Mail mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass ich 2017 in meinem Haushalt, STRASSE NR, PLZ ORT, als Hobbybrauer,
Bier herstellen werde. Der erste Sud ist für den XX.XX.2017 geplant, ca. X L Vollbier mit X°P Stammwürze.Die steuerliche Freimenge von 200L / Jahr werde ich voraussichtlich nicht überschreiten.
Falls doch ist mir das Steuerformular 2075 bekannt.Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Mehr ist erstmal nicht zu tun. Man hat damit seine Pflicht und Schuldigkeit getan! Man braucht NICHT auf eine Antwort warten, man braucht KEINE Genehmigung! Nach der ersten Zollanmeldung bekommt man als Antwort eine Hobbybrauernummer (also eine Art Steuernummer) zugeteilt. Diese Nummer gibt man dann bei künftigen Anmeldungen - sowie auf dem Formular 2075 - mit an, damit sie das richtig zuordnen können.
Sollte man die jährliche Freimenge von zwei Hektolitern überschreiten, ist auch für Haus- und Hobbybrauer die Biersteuer fällig. Jeder Sud ist dann per Formular 2075 anzumelden3), und die Steuer unverzüglich an das zuständige Hauptzollamt abzuführen. Es gilt hier der ermäßigte Steuersatz von 0,4407 EUR pro hl und °P.
Die komplette Information findet Ihr hier: http://hobbybrauer.de/forum/wiki/doku.php/zoll